Das Coronavirus (SARS-CoV-2), Auslöser der Lungenkrankheit COVID-19, verbreitet sich weltweit. Aus diesem Grund wollen wir Sie zur weltweiten Neuregelung der Allianz in Bezug auf die Risikozonen informieren:
Bitte beachten Sie die weltweite Ausweitung der Risikozonen:
Die Allianz hat gruppenweit beschlossen, dass jede Person (Mitarbeiter, Dienstleister, Besucher und Externe) die aus dem Ausland zurückkehrt – egal aus welchem Land, auch wenn es kein offizielles Risikogebiet laut Robert Koch Institut (RKI) ist – die Betriebsstätten der Allianz nicht betreten darf!
Diese Regelung gilt auch, wenn ein Mitglied aus dem Haushalt aus dem Ausland zurückkehrt.
Mitarbeiter werden in diesen Fällen gebeten, für 14 Tage von zuhause aus zu arbeiten.
Bedeutung der Maßnahmen von Bund und Ländern für die Allianz Deutschland:
Die Zahl der Corona-Infektionen in Deutschland steigt weiterhin stark an. Deshalb haben Bund und Länder am Sonntag gemeinsam Maßnahmen beschlossen, die nun bundesweit gelten. Aus medizinisch-epidemiologischer Sicht begrüßen wir diese, wie etwa die beschlossene „Kontaktsperre“, die nun in allen Bundesländern in weitestgehend gleicher Form umgesetzt wird, auch wenn es regionale Unterschiede gibt. Damit soll erreicht werden, die Infektionszahlenkurve so weit wie möglich zu verflachen („flatten the curve“) - das oberste Gebot der Stunde zum Schutz der am meisten gefährdeten Personengruppen.
Die Maßnahmen finden Sie hier – bitte beachten Sie zusätzlich die für Ihre Region eventuell leicht abweichende Regelungen:
Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für Ihr Unternehmen und Ihre Subunternehmer, soweit Sie Mitarbeiter zu uns entsenden, deshalb:
Nehmen Sie bitte mit Ihrem direkten Ansprechpartner bei der Allianz Deutschland Kontakt auf und besprechen die weiteren Schritte (Einsatzzeit, Betreten von Betriebsgeländen, Verschiebung, Telefonkonferenz etc.),
wenn Sie oder Ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den vergangenen zwei Wochen im Ausland gewesen sind (oder Kontakt mit einer Person gehabt haben, die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten hat) ODER
wenn Sie oder Ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten UND
ein Arbeiten oder persönliches Meeting mit Mitarbeitern von uns bzw. ein Vor-Ort-Termin in einer unserer Betriebsstätten geplant ist
