Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
Bei den steuerlichen Frei- und Förderbeträgen im Jahr 2022 ist hervorzuheben, dass der Höchstabzugsbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen (Schicht 1) für Ledige in 2022 auf 25.639 € fällt. Der Grundfreibetrag steigt auf 9.984 €.
Die Werte im Infoblatt Sozialversicherung – Daten für 2022 wurden hinsichtlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Hervorzuheben ist hier die Senkung der Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern auf 7.050 € im Monat.
Natürlich hat die Alte Leipziger auch die Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Landkarte 2022 entsprechend aktualisiert.
In der Info pst 3500 sind die Rechengrößen für die bAV in 2022 gesondert zusammengestellt
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