Die Entwicklung des Corona-Infektionsrisikos verläuft weiterhin rasant.
Wir beobachten die Lage permanent und mit der nötigen Sensibilität.
- Aktuell sehen wir keinen Änderungsbedarf der Annahmerichtlinien in der Basler Berufsunfähigkeit Versicherung.
- Für die Basler Risiko Versicherung haben wir hingegen eine Änderungen vorgenommen, da auch die Rückversicherer hier Anpassungen vorgenommen haben:
Wir haben das maximale Eintrittsalter auf 50 Jahre heruntergesetzt.
- Grundsätzlich gilt:
Ausschlüsse für Epidemien, Pandemien o.ä haben wir in unseren Bedingungen für SBU oder R-LV nicht.
Sollte die versicherte Person ein Tätigkeitsverbot über mind 6 Monate nach dem Infektionsschutzgesetz haben, wäre sie nach der Infektionsklausel abgesichert (in der Basler SBU).
