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Allgemein

Basler - Hinweise zum Versicherungsschutz

Die Entwicklung des Corona-Infektionsrisikos verläuft weiterhin rasant.
Wir beobachten die Lage permanent und mit der nötigen Sensibilität.

- Aktuell sehen wir keinen Änderungsbedarf der Annahmerichtlinien in der Basler Berufsunfähigkeit Versicherung.

- Für die Basler Risiko Versicherung haben wir hingegen eine Änderungen vorgenommen, da auch die Rückversicherer hier Anpassungen vorgenommen haben:
  Wir haben das maximale Eintrittsalter auf 50 Jahre heruntergesetzt.

- Grundsätzlich gilt:
  Ausschlüsse für Epidemien, Pandemien o.ä haben wir in unseren Bedingungen für SBU oder R-LV nicht.

Sollte die versicherte Person ein Tätigkeitsverbot über mind 6 Monate nach dem Infektionsschutzgesetz haben, wäre sie nach der Infektionsklausel abgesichert (in der Basler SBU).