Herzlich willkommen im Beraterportal der finanzprofi AG!

Allgemein

die Bayerische - grundsätzliche Informationen zur Umsetzung der DSGVO

Für Altanträge (Druckauflagedatum vor Mai 2018) gilt für alle Vertriebswege:

Sofern das Datum der Antragstellung vor dem 25.05.2018 liegt, können die alten Anträge weiterhin verwendet werden.

Alte Anträge mit Antragsstellung nach dem 25.05.2018 Leben (BL= Bayerische Leben):

Soweit in Ausnahmefällen alte Anträge mit Antragsstellung nach dem 25.05.2018 verwendet werden müssen, ist seitens des Vermittlers das Informationsblatt BL mit der Druckstücknummer B 490969 dem Kunden bei Antragsstellung auszuhändigen.

Anträge Sach (BA= Bayerische Allgemeine):

Aus technischen Gründen können die Informationspflichten erst später vollständig automatisiert umgesetzt werden. Das Informationsblatt BA mit der Druckstücknummer B 490968 ist daher vom Vermittler bis zum 29.06.2018 bei Antragsstellung auszuhändigen.

Die beiden Druckstücke sind hinterlegt.

Grundsätzliche Informationen zur Umsetzung der neuen Verordnung in der Bayerischen

1. Ab dem 25.5.2018 gelten die DSGVO und das neue BDSG.

2. An den wesentlichen Inhalten ändert sich wenig.

3. Die Umsetzung wird jedoch stärker sanktioniert und vermutlich auch kontrolliert.

4. Die Bayerische setzt die neuen Regelungen in allen erforderlichen Bereichen um.

 

In den letzten Wochen häufen sich die Berichte über die europäische Datenschutzgrundverordnung. Nachfolgend erhalten Sie die Info, was es mit der neuen Regelung auf sich hat und inwieweit sie auch die Bayerische betreffen.

1. Bis zum 24.5.2018 gilt in Deutschland als rechtlicher Rahmen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in erster Linie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das auf eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 1995 zurückgeht. Um die gesetzlichen Vorgaben an die technischen Entwicklungen anzupassen und ein einheitliches Datenschutzniveau in allen Mitgliedsstaaten herzustellen, hat der europäische Gesetzgeber die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Ab dem 25.5.2018 ist sie unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten der EU. Ergänzend hierzu wurde in Deutschland das BDSG (neu) erlassen, es tritt zeitgleich in Kraft.

2. Ab dem 25.5.2018 regeln also die DSGVO und das neue BDSG den Umgang mit personenbezogenen Daten – das gilt selbstverständlich auch für die Bayerische. An den wesentlichen Inhalten, die im Rahmen der täglichen Arbeit zu beachten sind, hat sich wenig geändert.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten und nur erlaubt, wenn ein Gesetz oder die Einwilligung des Betroffenen sie gestattet.

Kundendaten werden bei uns in der Regel zur Durchführung des Vertrages und im Bereich Gesundheitsdaten auf Basis der eingeholten Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung verarbeitet.

Auch die sonstigen Regelungen, die für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Bayerischen maßgeblich sind, sind in weiten Teilen gleich geblieben.

3. Neu für alle ist, dass sich die Bußgeldandrohungen deutlich erhöht haben. Außerdem signalisieren die zuständigen Aufsichtsbehörden, dass sie künftig stärker von den Sanktionen Gebrauch machen möchten, um den Regelungen zur Durchsetzung zu verhelfen. Die starke Resonanz in den Medien ist vermutlich darauf zurückzuführen.

Lag die maximale Bußgeldandrohung bislang bei 300.000 EUR, wurde sie jetzt auf 20.000.000 EUR bzw. 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr erhöht (je nachdem, welcher Wert der höhere ist).

Neu ist außerdem ein immaterieller Schadensersatzanspruch, also eine Art Schmerzensgeld, das der Gesetzgeber einem von einer Datenschutzverletzung Betroffenen zugesteht. Wie sich die nationalen Gerichte hierzu verhalten, kann noch nicht abgesehen werden.

Auch die Nachweispflichten für die verantwortlichen Stellen wurden drastisch verschärft und ihre Nichteinhaltung mit Bußgeldern sanktioniert. Die verantwortliche Stelle muss jederzeit nachweisen können, dass sie die Daten von der Erhebung bis zur Löschung gesetzeskonform verarbeitet (Rechenschaftspflicht).

4. In der Bayerischen wurden zur Umsetzung an die Anforderungen der DSGVO bereits wesentliche Maßnahmen getroffen, zahlreiche weitere werden folgen:

So wurde zum Beispiel ein Verarbeitungsverzeichnis erstellt, um die verschiedenen Datenverarbeitungen im Haus zu dokumentieren und ggf. erforderliche Anpassungen vorzunehmen.

Weiterhin wurde in einer ersten Stufe eine Anpassung an der Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung vorgenommen - hier war zwingend ein Widerrufsvorbehalt aufzunehmen. In der zweiten Jahreshälfte gibt es voraussichtlich weiteren Anpassungsbedarf.

Wesentlicher Handlungsbedarf ergibt sich auch aus den umfangreichen und ebenfalls bußgeldbewehrten Informationspflichten. Bei der Datenerhebung sind umfassendere und detailliertere Informationspflichten als bisher zu erfüllen.

a. Zur Umsetzung dieser Anforderung im Bestand wurde der Kundenbenachrichtigungsaktion Leben (KUBE) ein Informationsblatt beigefügt.

b. Die Kunden der BA werden dieses Blatt über das Jahr hinweg mit den Beitragsrechnungen erhalten.

c. In die Antragsprozesse wurde die entsprechende Information ebenfalls integriert.

d. Da diese Information künftig auch an den sonstigen Kontaktpunkten (u.a. Geschädigte, Interessenten, Mieter, Darlehensnehmer) zur Verfügung gestellt werden müssen, hat die Bayerische verschiedene Dokumente für die Betroffenengruppen erstellt.

Die DSGVO sieht auch eine Stärkung der Betroffenenrechte vor. D.h. Auskunfts-, Lösch- und Berichtigungsverlangen sind – wie bisher auch – umgehend an die Datenschutzbeauftragte weiterzureichen, damit sie fristgerecht beantwortet werden können.