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Die Bayerische informiert: Vertriebs-Update - Jahresabschlussarbeiten 2024/ 2025

Sehr geehrte Vertriebspartner:innen,

das Jahresende rückt näher und wir möchten Sie rechtzeitig über alle relevanten Termine und Fristen für den Jahresabschluss informieren. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

1 BY und BL
1.1 Allgemeines
Zum 01.01.2025 wird der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung gemäß dem Beschluss des Bundesfinanzministeriums von 0,25% auf 1% angehoben. Dies bedeutet für Versicherungskunden in vielen Fällen verbesserte Konditionen - günstigere Beiträge in der Biometrie und verbesserte Rentenfaktoren in der Altersvorsorge. Vor diesem Hintergrund werden die meisten Lebensversicherungstarife zum 01.01.2025 auf eine neue Tarifgeneration mit dem neuen Rechnungszins angepasst.

Zum 01.01.2025 werden mit Ausnahme der Sterbegeldversicherung neue
Leben-Tarifgenerationen an den Start gehen. Diese sind in AFIS an dem Auflagedatum 2501 (01.01.2025) erkennbar.

In diesem Jahr gibt es für Fondspolicen mit freien Fonds sowie Park Clever Konten
Besonderheiten, die zu beachten sind. Nähere Informationen hierzu unter Punkt 1.4
Antragsbearbeitung.

1.2 Sepa-Lastschriften Dezember
Die Beitragsfälligkeit zum 15. Dezember wird am Abend des 10.12.2024 durchgeführt.

1.3 Provision und Bewertung
Für die Abrechnung der Provision ist neben Erreichen des technischen Beginns Voraussetzung, dass der Erstbeitrag entrichtet und verbucht ist. Bei Versicherungen im Lastschrifteinzugsverfahren bedeutet dies, dass Neuanträge nur dann in der Provisionsabrechnung 12/24 berücksichtigt werden können, wenn sie vor dem Beitragsabrufverfahren am Abend des 10.12.2024 policiert sind.

Bei Biometrie-Anträgen sind diese Parameter nicht relevant. Damit diese in der Provisionsabrechnung 12/24 berücksichtigt werden können, muss eine Policierung bis spätestens 13.12.2024 erfolgen.

1.4 Antragsbearbeitung
Das eingereichte Neugeschäft wird kontinuierlich abgearbeitet, vorausgesetzt es ist
policierungsfähig. Policierungsfähig bedeutet:

• Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und enthält alle notwendigen Unterschriften.
• Der Versicherungsbeginn befindet sich max. 3 Monate in die Zukunft.
• Uns liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, fehlende Informationen oder Erklärungen werden umgehend bei uns eingereicht. Der Antrag kann nach unseren Annahmerichtlinien angenommen werden.
• Die zu versichernde Person kann unter Berücksichtigung der Gesundheitsverhältnisse nach unseren Risikoprüfungsgrundsätzen ohne Risikozuschlag und ohne Ausschlüsse versichert werden. Das gilt nur für Anträge, bei denen die Risikoprüfung nicht im Antragsprozess abgeschlossen wurde.
• Der Beitrag oder die Versicherungsleistung wurden im Antrag entsprechend unserem Tarif richtig angegeben.
• Zeitliche Verzögerungen aufgrund alternativer Antragsversandarten wurden berücksichtigt: Antragsversand per PAPIER: Postweg berücksichtigen!
Antragsversand per PDF: an folgende E-Mail-Adresse leben@diebayerische.de (Originale müssen nicht nachgereicht werden.)

Um bilanzielle Risiken zu vermeiden, gibt es bei fondsgebundenen Produkten mit freien Fonds (gilt nicht für Blue Invest, bei denen 100% in Sachwertfonds investiert wird sowie Zertifikate) unabhängig vom technischen Beginn eine generelle Bearbeitungssperrfrist ab 13.12.2024 bis einschließlich 02.01.2025. Erst nach dieser Sperrfrist werden diese Vorgänge weiterverarbeitet.

1.4.1 Antragsbearbeitung zum neuen Rechnungszins
Anträge der neuen Tarifgeneration 2501 dürfen erst im Jahr 2025 policiert werden. Die entsprechenden Antragsarten (und damit der Policendruck) sind in AFIS erst ab 01.01.2025 verfügbar.

Anträge der neuen Tarifgeneration, die ab dem 01.01.2025 vorliegen, werden direkt in der neuen Tarifgeneration policiert.

Anträge der alten Tarifgeneration werden in der alten Tarifgeneration policiert. Anträge der alten Tarifgeneration können dabei bis 28.2.2025 eingereicht werden. Achtung: Für Anträge der BU und Grundfähigkeitsversicherung, die nach dem 1.1.2025 bei uns eingehen, wird vom Vermittler ein Antrag nach der neuen Tarifgeneration angefordert.

Für Verträge der wichtigsten Tarife der BU und privaten Altersvorsorge erhalten Kunden der alten Tarifgeneration eine Umstellungsgarantie. In der privaten Altersvorsorge erhält der Kunde damit im Januar automatisch einen Rentenfaktor analog der neuen Tarifgeneration. In der BU kann der Kunde eine Umstellung auf den neuen Rechnungszins bis 31.3.2025 beantragen.

1.4.2 Vor-und Rückdatierung
Tarife mit altem Rechnungszins können maximal drei Monate vordatiert werden (spätester Beginn 01.03.2025).

Die Tarife mit dem alten Rechnungszins können im üblichen Umfang rückdatiert werden.

Bei fondsgebundenen Tarifen muss die Policierung für Versicherungsbeginne 01.12.2024 grundsätzlich bis spätestens zum 12.12.2024 erfolgen! Eine Angebotsberechnung ist nach diesem Termin nicht mehr möglich.
Ausnahme: Die Tarife Basisrente Blue Invest und Pangaea Life bAV Invest können auch nach dem 12.12. in AFIS rückdatiert policiert werden. Der Antrag dafür muss bis spätestens 19.12.2024 policierungsfähig eingereicht sein (siehe nächster Punkt). Zu beachten ist hier jedoch, dass der letzte Beitragsabruf im Dezember schon am 10.12.2024 abends stattfindet.

1.5 Umstellung der Vertriebssysteme
In Bay4all wird die neue Tarifgeneration vsl. ab dem 12.12.2024 verfügbar sein, d.h. ab diesem Zeitpunkt können die neuen Tarife mit dem geänderten Rechnungszins in Bay4all mit Versicherungsbeginn 2025 gerechnet werden. Die Policierung von Anträgen der neuen Tarifgeneration erfolgt ab 02.01. bzw. 03.01.2025 (Anträge mit freien Fonds).

2 BA
2.1 Schadenbearbeitung
Der letzte Buchungslauf für Schadenzahlungen wird am 30.12.2024 durchgeführt.
Bis zum 05.01.2025 können Schäden aus 2024 unter Verwendung der im
Organisationshandbuch aufgeführten Sonderarbeitsschlüssel, die auch für die Aufgabe der Rückstellungen und Statistikdaten zu verwenden sind, noch für das Bilanzjahr 2024 angelegt werden.

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