Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
Versicherungsvermittler müssen bei Abschluss einer Unfallversicherung auch riskante Hobbys ihres Versicherungsnehmers in den Blick nehmen. Sonst müssen sie sich im Zweifel wegen Falschberatung verantworten, wie ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (OLG) zeigt. Demnach wurde eine Vertreterin zu Schadensersatz verurteilt, weil sie die Motorrad-Leidenschaft ihres langjährigen Kunden nicht berücksichtigt hatte. Die Vermittlerin hätte erkennen müssen, dass sich der Mann "irrige Vorstellungen" von seinem Versicherungsschutz macht (Az: 7 U 168/16, Urteil vom 13. Mai 2022).
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Falschberatung: Vermittler müssen riskante Hobbys berücksichtigen - Praxis - Versicherungsbote.de
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