Beigefügt erhalten Sie Informationen und Verlinkungen zu den Soforthilfeprogrammen für Selbstständige.
Information der Handelskammer Hamburg
Die Bundesregierung übernimmt nun die Soforthilfen für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten für alle Bundesländer.
Am Beispiel von Bayern wirkt sich das folgendermaßen aus:
Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen bis zehn Mitarbeitern:
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:
· bei bis zu fünf Erwerbstätigen 9.000 Euro – vorher 5.000 Euro
· bei bis zu zehn Erwerbstätigen jetzt bis zu 15.000 Euro – vorher 7.500 Euro
Kleine Unternehmen zwischen elf und 250 Mitarbeitern:
Unternehmen ab elf Beschäftigten erhalten die nun erhöhten Unterstützungen aus dem bayerischen Programm. Da das Bundeswirtschaftsministerium nun die Förderung für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten übernimmt, stellt der Freistaat zusätzliche Hilfen für Unternehmen zwischen elf und 250 Mitarbeitern zur Verfügung.
· Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten bis zu 30.000 Euro – statt 15.000 Euro
· Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern erhalten bis zu 50.000 Euro – statt 30.000 Euro
