Bei Kurzarbeit weiter vorsorgen und geschützt sein!
MetallRente ermöglicht sichere Altersvorsorge und Schutz der Arbeitskraft während Kurzarbeit durch vorübergehende Beitragsfreistellung oder -reduzierung
Das Versorgungswerk MetallRente bietet bei Entgeltkürzungen aufgrund von Kurzarbeit die Möglichkeit zur Fortführung bestehender MetallRente Verträge.
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kommt es insbesondere in unseren Branchen vermehrt zu Kurzarbeit. Die Beschäftigten in von Kurzarbeit betroffenen Unternehmen arbeiten dann über einen gewissen Zeitraum weniger oder überhaupt nicht. Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird durch das von der Agentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitsgeld nur zum Teil ausgeglichen, sodass es zu Verdiensteinbußen kommt.
Jetzt zu unseren Kurzarbeit-Lösungen informieren!
MetallRente schließt die MetallPensionskasse für Neuabschlüsse zum 01.05.2020
Wie bereits in unserer Vermittlerinformation 4/2019 mitgeteilt, nehmen wir ab dem 01.05.2020 im Durchführungsweg MetallPensionskasse keine Angebote mehr an – auch nicht im Rahmen bestehender Gruppenverträge. Für bereits bestehende Einzelverträge in der MetallPensionskasse ändert sich natürlich nichts.
Anträge für die MetallPensionskasse nehmen wir nur noch an, wenn das Angebotsdatum bis einschließlich 16.04.2020 und der Versicherungsbeginn spätestens einschließlich 01.05.2020 liegt.
In der Regel gilt für Ihre Kunden: wer mit der MetallPensionskasse für sein Alter vorsorgt, macht auch weiterhin alles richtig.
Sollten Ihre Kunden z.B. mit dem Wunsch ihren Vertrag beitragsfrei zu stellen, auf Sie zukommen, bieten Sie ihnen PROFIL und CHANCE in der MetallDirektversicherung oder unseren MetallPensionsfonds an. Eine flexiblere Kapitalanlage, höhere Überschüsse und solide Renditechancen sprechen eindeutig für diese Vorsorgelösungen – vor allem für jüngere Menschen mit längeren Anlagehorizonten.
Für detaillierte Informationen steht Ihnen Ihre MetallRente Kopfstelle zur Verfügung.
Im MetallRente Portal haben wir unsere Lösungen für MetallPensionskasse Kunden zudem ausführlich für Sie zusammengefasst.
Wenn Sie in Ihren Kundenunternehmen die Durchführungswege MetallDirektversicherung oder MetallPensionsfonds bisher nicht angeboten haben, benötigen Sie von Ihren Kundenunternehmen eine neue Arbeitgebererklärung für den oder die neuen Durchführungswege. Wir empfehlen Ihnen und Ihren Kundenunternehmen für nachhaltige Betriebsrentenangebote beide Durchführungswege zu wählen.
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