In schwierigen Ausnahmesituationen vertrauensvoll in die Zukunft blicken – und die Herausforderungen gemeinsam meistern.
Das ist unser Gebot der Stunde. Wir wollen Sie und Ihre Kunden in dieser turbulenten Zeit unterstützen und Ihnen als zuverlässiger Vertriebspartner zur Seite stehen.
Aus diesem Grunde haben wir für Sie unsere „You‘ll Never Walk Alone“-Initiative gestartet.
NÜRNBERGER Support. Vollgepackt mit Services. Pragmatisch und unkompliziert.
Was dahinter steckt, erfahren Sie ohne große Prosa, knackig und hilfreich über unser neues Vertriebsportal:
NÜRNBERGER „You´ll Never Walk Alone-Initiative“
Damit Sie den NÜRNBERGER Support zusätzlich auch entsprechend schnell und ohne großen Aufwand an Ihre Geschäftspartner kommunizieren können, habe ich Ihnen einige der besonderen Highlights bereits als Dokumente in dieser Mail mitgesendet:
- Leben privat:
- Als vorübergehende zusätzliche Lösung bieten wir Ihnen den Abschluss ohne Unterschrift für pdf-Anträge an
- Beitragsstundungen sind ohne Gebühren für 6 Monate ohne Courtage-/Provisionsbelastung – für Altersvorsorgeverträge (inkl. BUZ/DUZ/NESZ) möglich.
Beitragsfreistellung und Wiederinkraftsetzung für Altersvorsorge- und Einkommensschutzverträge ist möglich (für 12 Monate ohne erneute Gesundheitsprüfung)
- Beitragsstundung für bis zu 24 Monate bei Tarifen des privaten Einkommensschutzes (gem. Tarifbedingungen, i.d.R. für 12 bis 24 Monate nach 36 Monaten Laufzeit).
- Information zu Kundenfragen „Coronavirus – Was passiert mit meinen Versicherungen?“
- Leben bAV:
- Ab sofort können Beiträge für bestehende bAV-Verträge (Altersversorgung und Einkommensschutz) für 6 Monate gestundet werden. Für Vermittler erfolgt währenddessen keine Belastung des Courtage-/ Provisionskontos.
Wir verzichten auf Stundungsgebühren.
- Unkomplizierte Beitragsfreistellung und Wiederinkraftsetzung ist möglich (innerhalb von 12 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung).
- Listenmäßige Meldungen von Beitragsfreistellungen sowie Beitragsstundungen (die digitale Unterschrift des Arbeitgebers wird akzeptiert) für Firmenkunden
In den Tarifen der privaten Lebensversicherung wie auch im Rahmen der bAV empfehlen wir bei voraussichtlich zeitlich befristetem Zahlungsausfall, wie beispielsweise im Falle von Kurzarbeit, die Beitragsstundung für 6 Monate, da für den Kunden der Versicherungsschutz während des Stundungszeitraums erhalten bleibt. Rechtzeitig vor Ablauf des Stundungszeitraums informieren wir über die automatische Wiederaufnahme der Beitragszahlung, ohne das ein Beratungsgespräch stattfinden muss. Die Beiträge können im Anschluss nachbezahlt oder mit dem vorhandenen Vertragswert verrechnet werden. Wir verzichten auf Stundungsgebühren.
Die Stundung ist gegenüber einer Beitragsfreistellung insbesondere für den Kunden vorteilhaft, da bei einer Beitragsfreistellung der Versicherungsschutz erlischt bzw. dieser auf eine beitragsfreie Leistung reduziert wird.
- Krankenversicherung:
Gerade in solch schwierigen Zeiten möchten wir auch unsere KV-Kunden nicht alleine lassen. Ab sofort können Sie die kostenfreie Videosprechstunde der TeleClinic zum Corona-Virus nutzen:
https://www.nuernberger.de/kundenservice/corona-pandemie/
- Antworten auf Kundenfragen: Coronavirus – Was passiert mit meiner Versicherung
Nachdem sich in so bewegten Zeiten jederzeit etwas ändern kann und kurzfristig Anpassungen notwendig werden können, haben wir unter folgendem Link unsere komplette Unterstützung zusammengefasst: https://vertrieb.nuernberger.de/wissen/aktuelles/coronavirus/support/index.jsp
Zusätzlich können Sie auf dieser Seite auf „Nützliche Links“ wie z.B. der Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum aktuellen Thema Corona zugreifen.
You´ll Never Walk Alone.
