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Versicherer muss Obliegenheiten klar und eindeutig formulieren

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Beruft sich ein Versicherer auf Verletzungen von Wartungsobliegenheiten, müssen diese klar und eindeutig in seinen Bedingungen formuliert sein, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Im April 2021 wies das Landgericht Limburg die Deckungsklage eines Mannes gegen seinen Wohngebäudeversicherer ab. Die Limburger Richter hielten den Versicherer zur Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung berechtigt, weil der Kläger die Hebepumpe der Rückstausicherung nie kontrolliert habe.

Gegen diese Entscheidung ging der Mann in Berufung und war damit überwiegend erfolgreich (OLG Frankfurt am Main; Az.: 7 U 71/21).

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