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Allgemein

Württembergische - Corona-Soforthilfe - ein 'Pfadfinder' für Sie und Ihre Kollegen

  • Wo bekomme ich bei Umsatzeinbußen schnell Unterstützung
  • Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter infiziert ist?
  • Wie kann mein Unternehmen die Krise überleben?

Das sind sicherlich aktuelle Herausforderungen vor denen Sie als unser Geschäftspartner/in stehen.

Gerne wollen wir Sie in dieser schwierigen Zeit unterstützen und haben Ihnen eine kleine Übersicht zusammengestellt:

Wie reagiere ich als Unternehmer bei einem Verdachtsfall im eigenen Unternehmen:

Treten bei Ihren Mitarbeitern Symptome einer Covid-19-Erkrankung auf, sollten Sie sich unmittelbar an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Die Kontaktdaten der Gesundheitsämter können Sie beispielsweise über eine Datenbank des RKI abfragen. Das Gesundheitsamt ist dann sowohl für den Meldeweg als auch für die Verhängung von weiteren Maßnahmen zuständig. Zudem informiert die Behörde Sie unter anderem darüber, wie Sie sich weiter zu verhalten haben.

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen:

Das Bundesfinanzministerium informiert über das am 13. März 2020 beschlossene Hilfsprogramm für die Wirtschaft, den „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“. Diese Aufstellung gibt Ihnen konkrete Tipps zu aktuellen Überbrückungshilfen und anderen praktischen Fragen.

Neben Sofortmaßnahmen gibt es weitere umfangreiche Förderungen (z.B. Stundungen, Beitragsermäßigungen, Liquiditätshilfen, Regelungen zur Kurzarbeit) die Sie bei Ihrer zuständigen IHK abfragen können.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung haben ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Soforthilfe Baden-Württemberg:

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

·       9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten

·       15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten

·       30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

Den Antrag erhalten Sie über folgenden Link:

https://assets.baden-wuerttemberg.de/pdf/Antrag_Soforthilfe-Corona_BW.pdf

Soforthilfe Bayern:

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

·       bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro

·       bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro

·       bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro

·       bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

Den Antrag erhalten Sie über folgenden Link:

https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Themen/Wirtschaft/Dokumente_und_Cover/2020-03-17_Antrag_Soforthilfe_Corona.pdf

Dies sind zwei Beispiele für Soforthilfen, weitere finden Sie einfach unter folgender Seite:

https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594

Kommen Sie gut und wohlbehalten durch diese stürmische Zeit und bleiben Sie gesund!

P.S. Und natürlich haben wir für unsere gemeinsamen Kunden eine Vielzahl an Hilfsmöglichkeiten für finanzielle Engpässen wegen Corona zusammengestellt – aber auch zahlreiche Prozesse für Ihren einfachen Abschluss (Risikoprüfung, GWG-Identifizierung, ...) verschlankt.