Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
seit dem 01.01.2022 sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, bei allen Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von 15% zu gewähren, soweit sie dadurch selbst Sozialversicherungsersparnisse haben.
Aber nicht alle Arbeitgeber haben diese Verpflichtung bereits umgesetzt. Andere wiederum denken irrtümlich, dass sie den bisher schon geleisteten Arbeitgeberanteil darauf anrechnen können. Das ist aber nicht immer der Fall.
Welche Konsequenzen bringt die Nichtbeachtung dieser Pflicht mit sich? Das erfahren Sie in unserem beigefügten Informationsblatt „Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss“.
Jetzt können Sie sich mit Ihrer Beratungskompetenz bei all Ihren Firmenkunden positionieren und sie vor den eventuellen Risiken der Nichtumsetzung bewahren.
Ihre Finanzprofi AG
