Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
Aus aktuellem Anlass hat sich die Kanzlei Kleffner erneut mit dem Nachweisgesetz beschäftigt. In der angehängten News informieren wir Sie erneut über die Änderung des Nachweisgesetzes. Die Details sind noch nicht abschließend geklärt. Zudem werden zum Teil Auffassungen vertreten, die aus Sicht des RA zu späteren Haftungsrisiken der Arbeitgeber führen können. Eine Klarstellung ist daher angezeigt. Diese finden Sie in der aktuellen News.
Ihre Finanzprofi AG
