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Rechnungszinssenkung, BZML und BOLZ: Wo bei der bAV Haftungsfallen für Arbeitgeber und Versicherungsmakler lauern

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Die Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent zum Jahresbeginn 2022 markiert eine Zeitenwende in der betrieblichen Altersversorgung, meint Karsten Allesch, Geschäftsführer des Deutschen Maklerverbunds (DEMV). Beitragszusagen mit Mindestleistung sind nun endgültig nicht mehr zeitgemäß und bergen erhebliche Haftungsrisiken für Arbeitgeber. Um nicht selbst in die Haftungsfalle zu geraten, müssen Versicherungsmakler sich bei der Beratung auf die aktuellen Gegebenheiten einstellen.

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