Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in Reiseversicherungen inkludiert: Pandemien wie Covid-19 sind versichert und bei Reisewarnung besteht Versicherungsschutz. Der spezielle Corona-Reiseschutz kann seperat oder zusätzlich zu einer Reise-Rücktrittsversicherung und / oder Reiseabbruch-Versicherung abgeschlossen werden und bietet Ihrem Kunden durch weitere Abdeckungen zusätzlichen Rückhalt.
Bitte beachten Sie die weiteren Informationen zum speziellen Corona Reiseschutz der Hanse Merkur:
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Ergänzt die Reise-Rücktrittsversicherung und die Reise-Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie) um zusätzlichen Schutz bei häuslicher Isolation (Quarantäne) und Verweigerung der Beförderung bzw. des Betretens des versicherten Mietobjektes
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Der Corona-Reiseschutz in der Reise-Abbruchversicherung greift auch, wenn vor Reisebeginn eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung besteht
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Quarantäne-Absicherung gilt auch für Kreuzfahrten
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Kein Selbstbehalt
Corona-Reiseschutz (hansemerkur-vertriebsportal.de)
Ihre Finanzprofi AG
