Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
Der PKV-Verband hat die Private Krankenversicherung informiert, dass 2022 in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) ein befristeter Corona-Zuschlag erhoben wird.
Begründung des PKV-Verbands:
Nach Ausbruch der Corona-Pandemie waren Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen ganz
besonders gefährdet. Deshalb hat der Gesetzgeber einen Rettungsschirm für die Pflege
eingeführt (§ 150 SGB XI).
ihre Finanzprofi AG
