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Aktuelles zur Corona-Krise

Corona-Zuschlag in der Privaten Pflegepflichtversicherung 2022

Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner, 

Der PKV-Verband hat die Private Krankenversicherung informiert, dass 2022 in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) ein befristeter Corona-Zuschlag erhoben wird.

Begründung des PKV-Verbands:
Nach Ausbruch der Corona-Pandemie waren Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen ganz
besonders gefährdet. Deshalb hat der Gesetzgeber einen Rettungsschirm für die Pflege
eingeführt (§ 150 SGB XI).

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