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Aktuelles zur Corona-Krise

Ideal informiert: Wir machen's einfach weiter! - Befristete Corona-Sonderregelung verlängert

Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,

auch wenn es langsam bergauf geht, können die Folgen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bei Kunden zu finanziellen Engpässen führen. Versicherungsschutz ist wichtig und sollte, wenn möglich, auch in Krisenzeiten erhalten bleiben.

Darum hat sich die Ideal entschieden, die Corona-Sonderregelung für bestandserhaltende Maßnahmen bis zum 31.12.2021 zu verlängern.

Klassisches Lebensversicherungs-Geschäft (außer IDEAL UniversalLife)
 
Die Maßnahme der ersten Wahl ist die Beitragsstundung. Diese ist nun bereits vor dem 3. Versicherungsjahr möglich, wenn der vorhandene Rückkaufswert die gestundeten Beiträge abdeckt. Die Dauer der Stundung verlängert sich von 6 auf 9 Monate. Neben der Rückzahlung als Einmalbeitrag, kann bei signifikanten Beträgen eine Ratenzahlung vereinbart werden. Alternativ kann auch eine Entnahme aus dem Vertragsguthaben gewählt werden. Diese führt zu einem höheren Beitrag oder einem niedrigeren Versicherungsschutz.
 
Sofern die vorherige Maßnahme nicht greift, wird der Vertrag storniert. Er kann aber innerhalb von 9 statt 6 Monaten wiederhergestellt werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ausstehende Beiträge werden bezahlt oder verrechnet
  • Rückkaufswert wird zurückgezahlt
  • 1. Versicherungsjahr wurde vollständig bezahlt (nur IDEAL ZukunftsRente)
  • Der Versicherungsfall ist nicht eingetreten
  • Es wurde keine Pflegestufe beantragt (nur IDEAL PflegeRente)

Darüber hinaus ist es natürlich möglich - sofern die individuellen Vertragsbedingungen es zulassen - Beiträge zu reduzieren oder freizustellen, den Vertrag teilzukündigen und den Beginn zu verlegen.
 
Die Mindestrente für die Beitragsfreistellung bei der IDEAL ZukunftsRente für die Tarifgenerationen NT16 und NT17 wird außerdem von 20 € auf 10 € reduziert.
 
Bestandserhaltende Maßnahmen für die IDEAL UniversalLife
 
Bei der IDEAL UniversalLife ist die Beitragspause die präferierte Bestandserhaltungsmaßnahme. Die Beitragsgrenzen wurden temporär für die Corona-Zeit wie folgt angepasst:

  • von 600 € auf 50 € nach 12 Monaten
  • von 3.000 € auf 2.400 € nach 60 Monaten
  • von 6.000 € auf 5.400 € nach 120 Monaten
  • von 12.000 € auf 11.400 € nach 240 Monaten

Die beitragsfreie Mindestrente wurde außerdem von 50 € auf 10 € gesenkt.

Bei der Beitragsfreistellung wurde die dafür erforderliche beitragsfreie Summe von 5.000 € auf 1.000 € gesenkt.

Beitragsplananpassungen und Entnahmen sind sowieso jederzeit möglich. Hier gelten die bisherigen Grenzen unverändert.

Sonderregelung zur Verschiebung der Provisions- bzw. Courtagebelastung bis auf Widerruf verlängert
 
In dieser Zeit ist mehr Flexibilität wichtig. Darum wird bei folgenden Geschäftsvorfällen eine mögliche anfallende Provisions- bzw. Courtagebelastung in der Lebensversicherung weiterhin erst nach 6 Monaten durchführen:

  • Beitragsstundung bis zu 6 Monaten
  • Beitragsfreistellung

Voraussetzung für die Verschiebung der Provisions- bzw. Courtagebelastung ist, dass Sie diese Sonderregelung vorher formlos beantragen.
 
Wenn Sie bereits von dieser Regelung Gebrauch machen, ist ein weiteres Handeln nicht notwendig. Sollten Sie die Regelung erstmalig wünschen, bitten die Ideal um formlose Beantragung per E-Mail unter vertrieb@ideal-versicherung.de.

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