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Aktuelles zur Corona-Krise

Ideal verlängert befristete Corona Sonderregelung / erneute Verlängerung

Die Ideal unterstützt Sie in dieser herausfordernden Zeit auch weiterhin, damit Sie Ihre berufliche Zukunft sicher planen können. Das gemeinsame Ziel ist es, dass Ihre Kunden ihre Verträge insgesamt aufrecht erhalten.
 
In diesem Zusammenhang hat sich die Ideal entschlossen, die befristete Corona-Sonderregelung bis zum 31.12.2020 zu verlängern.

Update: erneute Verlängerung um 6 Monate 
 
Bei folgenden Geschäftsvorfällen ist eine mögliche anfallende Provisions- bzw. Courtagebelastung in der Lebensversicherung weiterhin erst nach 6 Monaten durchführbar:
 
• Beitragsstundung bis zu 6 Monaten
• Beitragsfreistellung
 
Voraussetzung für die Verschiebung der Provisions- bzw. Courtagebelastung ist, dass Sie diese Sonderregelung vorher bei der Ideal formlos beantragen.
 
Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an die Kollegen im Backoffice.