Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
Aufgrund der gehäuften Anfragen zur Versicherbarkeit von Antragstellern nach einer Corona-Infektion möchte ich Sie heute mit folgender Information der LV1871 unterstützen.
Ihre Kunden müssen sich keine Sorgen machen, dass eine Corona-Erkrankung automatisch negative Auswirkungen auf ihre Antragsprüfung bei der LV1871 hat.
Gut zu wissen: Auch in Pandemie-Zeiten haben Kunden den umfassenden Versicherungsschutz der LV 1871. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, schließt auch Homeoffice-Tätigkeiten ein, berücksichtigt Kurzarbeit genauso wie Arbeitslosigkeit und ist unabhängig vom Impfstatus.
Ein Versicherungsschutz für Todesfall und BU-Tarife kann unter den folgenden Voraussetzungen angeboten werden:
Nach abgelaufener Infektion, wenn seit mindestens 5 Wochen:
- die Behandlung abgeschlossen ist,
- keine Symptome mehr bestehen und
- bei Berufstätigen die berufliche Tätigkeit wiederaufgenommen wurde.
Bei Verdachtsfällen, wenn:
- Kein positives Testergebnis vorliegt und
- Keine Symptome bestehen
Für Antragsteller, die sich lediglich nach Kontakt mit Infizierten oder nach Aufenthalt in einem Risikogebiet in Quarantäne befinden, jedoch keine Symptome haben und nicht positiv getestet wurden, bestehen keine Einschränkungen der Versicherbarkeit!
Beachten Sie bitte auch das PDF im Anhang.
Viel Erfolg mit dieser Information und bleiben Sie gesund!
Ihre Finanzprofi AG
