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Aktuelles zur Corona-Krise

uniVersa - Unterstützung in Zeiten der Corona-Krise

Die Corona-Krise stellt für Sie große und ungeahnte Herausforderungen.
Aus diesem Grund möchten wir nochmals gerne auf die

Vorübergehende Erleichterungen für das „beitragsfreie Ruhen“ in der Lebensversicherung

hinweisen.

Wir passen bis zum 30.06.2020 die Voraussetzungen für das beitragsfreie Ruhen in der Lebensversicherung an. Damit können Sie noch flexibler auf finanzielle Engpässe Ihrer Kunden reagieren:

  • beitragsfreies Ruhen ist bereits im ersten Versicherungsjahr möglich, wenn der Erstbeitrag bezahlt wurde.
  • ein beitragsfreies Ruhen kann innerhalb von drei Jahren auch mehrmals beantragt werden.
  • für die Dauer des beitragsfreien Ruhens stehen ab sofort drei und sechs Monate zur Verfügung.
  • Wichtiger Hinweis für Sie:

Ab sofort und für die Dauer der vorübergehenden Erleichterungen beim beitragsfreien Ruhen, erfolgt keine anteilige Rückbelastung der Vergütung. Sollte nach Ende des beitragsfreien Ruhens keine oder eine reduzierte Wiederaufnahme der Beitragszahlung erfolgen, erfolgt eine Vergütungsrückrechnung.

Bitte verwenden Sie zur Beantragung das neu gestaltete und beigefügte
Formular „LVF-002 03.2020 – Antrag auf beitragsfreies Ruhen“.