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Finanzen

Alte Leipziger - Änderung Anlagegrenze Kapitaldepot AL_FlexCash für jur. Personen

Für das Kapitaldepot AL_FlexCash gilt ab 01.03.2020 folgende verbindliche Regelung:

Änderung Anlagegrenze Kapitaldepot für jur. Personen:

Der Höchstanlagebetrag bei Kapitaldepots für juristische Personen beträgt

250.000,00 EUR. (Ausnahme: Bei Wiederanlage einer fälligen LV/RV aus unserem Hause)

Für natürliche Personen bleibt die Grenze von 1 Mio. EUR weiterhin bestehen.

Beiliegend erhalten Sie ein neues Infoblatt, sowie die korrigierte Version des Zinstableaus 01.03.2020.

Negativ(folge)zins bei Anlagen über 1 Mio. EUR

Ab 01.04.2020 gelten die gleichen Konditionen wie im März für Neuabschlüsse;

allerdings ändert sich der Folgezinssatz für Kapitaldepots ÜBER 1 Mio. EUR von 0,01% auf -0,10%.