Für das Kapitaldepot AL_FlexCash gilt ab 01.03.2020 folgende verbindliche Regelung:
Änderung Anlagegrenze Kapitaldepot für jur. Personen:
Der Höchstanlagebetrag bei Kapitaldepots für juristische Personen beträgt
250.000,00 EUR. (Ausnahme: Bei Wiederanlage einer fälligen LV/RV aus unserem Hause)
Für natürliche Personen bleibt die Grenze von 1 Mio. EUR weiterhin bestehen.
Beiliegend erhalten Sie ein neues Infoblatt, sowie die korrigierte Version des Zinstableaus 01.03.2020.
Negativ(folge)zins bei Anlagen über 1 Mio. EUR
Ab 01.04.2020 gelten die gleichen Konditionen wie im März für Neuabschlüsse;
allerdings ändert sich der Folgezinssatz für Kapitaldepots ÜBER 1 Mio. EUR von 0,01% auf -0,10%.
