Anbei erhalten Sie die neuen Konditionen per 01.04.2019 zu dem Kapitaldepot AL_FlexCash. Gegenüber März 2019 erfolgt keine Änderung.
Näheres entnehmen Sie bitte beigefügtem Konditionsblatt.
Der Zinssatz für Beträge über 1 Mio. EUR beträgt ab 01.03.2019 unverändert: 0,01 % p.a.
Bei Anfragen über 1 Mio. kommen Sie bitte zur Abstimmung im Vorfeld immer auf die Kollegen der Gruppe "Personen Angebot"zu.
WICHTIG:
Aufgrund der Verschärfungen des Geldwäschegesetzes durch die neuen Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin benötigt die Alte Leipziger ab sofort bei Kapitaldepots für Firmen unabhängig vom Betrag immer einen Nachweis, wenn in der Zusatzerklärung pav025 (in Abschnitt I und/oder Abschnitt II) einzelne Personen eingetragen werden, die mehr als 25% der Kapital- oder Stimmrechtsanteile kontrollieren.
Im Kern geht es darum, die wirtschaftlich Berechtigten hinter der Firma festzustellen, d.h. es ist zukünftig zusätzlich eine Gesellschafterliste einzureichen.
Jede im Handelsregister eingetragene Firma hat nicht nur einen Handelsregisterauszug, sondern auch eine Gesellschafterliste vorliegen, da sie immer in der aktuellen Fassung beim Handelsregister eingereicht werden muss.
Darin werden die Gesellschafter mit ihren jeweiligen Anteilen genannt. Liegt die eigene Liste der Firma aus irgendwelchen Gründen nicht vor, kann sie wie der Handelsregisterauszug beim Handelsregister angefordert werden.
