Die Alte Leipziger ist verpflichtet bei Kapitalisierungsverträgen zu prüfen, ob Verträge oder Auszahlungen einem außerhalb Deutschlands steuerlich ansässigen Rechtsträger zuzuordnen sind.
In diesem Fall muss die Alte Leipziger eine entsprechende Meldung an die Steuerverwaltung abgeben.
Grundlagen für diese Prüf- und Meldepflicht sind:
- das bilaterale Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika
zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten; Auslöser für dieses Abkommen ist der
amerikanische Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)
- der völkerrechtliche Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und über 50 weiteren Staaten (Automatic
Exchange of Information – AEOI); dieser Vertrag hat das Ziel Steuerhinterziehung zu verhindern.
Sobald eine juristische Person ein Kapitaldepot eröffnet, muss der beigefügte Fragebogen scp 526 miteingereicht werden.
Ab 15.08. (Übergangsfrist) dürfen keine Kapitaldepots für jur. Personen ohne den Fragebogen scp 526 eröffnet werden.
