Bitte beachten Sie folgende Information der Alte Leipziger:
Dies senkt bis auf Weiteres, wie bereits bei juristischen Personen im März 2020, die Höchstanlagegrenzen nun auch für natürliche Personen
von 1 Mio. EUR auf neu max. 250.000,00 EUR. (Ausnahme: Bei Wiederanlage einer fälligen LV/RV aus unserem Hause).
Beachten Sie hierzu bitte auch das beigefügte PDF.
