Bieten Sie das Wohndarlehen Turbo ab jetzt auch den Selbstständigen oder Freiberuflern unter Ihren Kunden an. Auch zur Anschlussfinanzierung/Umschuldung wohnwirtschaftlicher Kredite können Sie das Wohndarlehen Turbo jetzt einsetzen.
Für Selbstständige: Was Sie noch wissen müssen
- Konditionsaufschlag von 50 BP
- Folgende Unterlagen der letzten 2 Jahre werden für die Einkommensprüfung benötigt. Sie dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
- Nicht bilanzierungspflichtig: vollständige Gewinnermittlung
- Bilanzierungspflichtig: vollständige Jahresabschlüsse und eine BWA mit Summen- und Saldenlisten für das laufende Jahr
- Gilt für alle: Einkommensteuerklärungen und -bescheide mit allen Angaben zum Inhaber, zu persönlich haftenden Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder zu Mehrheitsgesellschaftern einer Kapitalgesellschaft
- Anschlussfinanzierung/Umschuldung wohnwirtschaftlicher Kredite: Was Sie noch wissen müssen
- Neben den bekannten Einkommensunterlagen reichen Sie bitte den Kreditvertrag für das abzulösende Darlehen ein.
- Erleichterung der Produktvoraussetzungen: 24 Monate Hauseigentümer entfällt.
- Bleibt bestehen: Voraussetzung Hauseigentümer.
Wohndarlehen Turbo können nicht gewährt werden, wenn sie derselben Finanzierungsmaßnahme dienen sollen wie besicherte Darlehen (der BSW).
Unterschiedliche Finanzierungsmaßnahmen liegen vor, wenn- seit der Darlehensannahme des besicherten Darlehens (der BSW) und der Beantragung des Wohndarlehen Turbo mindestens 3 Monate vergangen sind oder
- mit dem Wohndarlehen Turbo eine andere Immobilie des Darlehensnehmers finanziert wird
