Täglich werden Tonnen von Waren und Gütern von Frachtführern transportiert und umgeschlagen. Wenn dabei etwas beschädigt wird oder verloren geht, trägt der Frachtführer das Risiko.
Zielgruppe der Verkehrshaftungsversicherung:
- Gewerbemäßige Transporteure und alle Frachtführer, die fremde Güter transportieren
- Gesetzlich vorgeschrieben, wenn zur Frachtbeförderung Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t eingesetzt werden
- Aber auch bei Fahrzeugen, die von dieser Versicherungspflicht befreit sind, ist die Verkehrshaftungs-Versicherung unverzichtbar.
Absicherung von Ansprüchen von Ansprüchen aus Frachtverträgen:
- Der Frachtführer wird im Rahmen der gesetzlichen Haftung in Anspruch genommen, wenn die Ware in seiner Obhut beschädigt wird oder verlören geht; unabhängig davon, ob ein Verschulden des Frachtführers vorliegt oder nicht (=Gefährdungshaftung).
Das bietet die Verkehrshaftungs-Versicherung:
- Versicherungsschutz für die Haftung des Frachtführers, Spediteurs oder Lagerhalters gegenüber seinem Aufraggeber
- Versichert sind sämtliche Güter, die gegen Entgelt für Dritte befördert werden.
