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Gewerbe

Alte Leipziger - AL_VERKEHRSHAFTUNG

Täglich werden Tonnen von Waren und Gütern von Frachtführern transportiert und umgeschlagen. Wenn dabei etwas beschädigt wird oder verloren geht, trägt der Frachtführer das Risiko.

Zielgruppe der Verkehrshaftungsversicherung: 

  • Gewerbemäßige Transporteure und alle Frachtführer, die fremde Güter transportieren
  • Gesetzlich vorgeschrieben, wenn zur Frachtbeförderung Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t eingesetzt werden
  • Aber auch bei Fahrzeugen, die von dieser Versicherungspflicht befreit sind, ist die Verkehrshaftungs-Versicherung unverzichtbar.

Absicherung von Ansprüchen von Ansprüchen aus Frachtverträgen:

  • Der Frachtführer wird im Rahmen der gesetzlichen Haftung in Anspruch genommen, wenn die Ware in seiner Obhut beschädigt wird oder verlören geht; unabhängig davon, ob ein Verschulden des Frachtführers vorliegt oder nicht (=Gefährdungshaftung).

Das bietet die Verkehrshaftungs-Versicherung:

  • Versicherungsschutz für die Haftung des Frachtführers, Spediteurs oder Lagerhalters gegenüber seinem Aufraggeber
  • Versichert sind sämtliche Güter, die gegen Entgelt für Dritte befördert werden.