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Gewerbe

Hiscox - Relaunch Der Dienstleister- und Beraterversicherung

Neues Jahr, neue Extras, neue Maßstäbe.
Hiscox bringt die Berufs-/ Vermögenschadenhaftpflichtlösungen für die Dienstleister- und Beraterbranche in einem umfassenden Produkt-Relaunch auf Top-Standard.
Durch erweiterte Auswahlmöglichkeiten, viele Highlights im Basis-Tarif und neue Extras können Unternehmen jeder Größe noch einfacher abgesichert werden.

Null Euro Selbstbeteiligung, mehr Flexibilität und kompakterer Antrag

Im Zuge des Relaunchs wurde das Bedingungswerk und Antragsmodell für die Vermögens-schadenhaftpflichtlösungen deutlich vereinfacht:
Die verbesserten Hiscox Produkte punkten mit null Euro Selbstbeteiligung, auch entfallen berufsspezifische Antragsfragen. Vom Einzelunternehmer bis zu Großunternehmen können Sie neuerdings – auch online – Jahresumsätze von 30.000 bis 2,5 Millionen Euro sowie Versicherungssummen von 100.000 bis zu 3 Millionen Euro auswählen.

Darüber hinaus ist individuelles Underwriting möglich. Für noch mehr Sicherheit wurde die Entschädigungsgrenzen für definierte Eigenschäden deutlich erhöht. Extras wie weltweiter Versicherungsschutz und eine unbegrenzte Nachmeldung werden nun zum prämienneutralen Standard. Entstehen dem Versicherungsnehmer pro Jahr unabhängig voneinander mehrere Schadenfälle, so steht bis zu drei Mal die gesamte Versicherungssumme zur Verfügung.

Neue Spezial-Anträge für Dienstleister

Neben der verbesserten Versicherungslösung „Professions by Hiscox“ für Dienstleister gibt es für die vielfältige Dienstleistungsbranche bereits vier Spezial-Anträge im Angebot: Versicherungen für Vereine, Datenschutzbeauftragte, Hausverwalter und Journalisten. Diese enthalten ab jetzt automatisch den verbesserten Standard. Darüber hinaus stehen Ihnen als Makler mit dem Relaunch auch Spezial-Anträge für drei weitere Berufsgruppen zur Auswahl: Berufsbetreuer, Übersetzer / Dolmetscher und Immobilienmakler.

Erweiterung der Versicherungslösung für die Beraterbranche

Für Berater bietet die verbesserte Vermögenschadenhaftpflichtlösung „Consult by Hiscox“ eine optionale Versicherung von Geschäftsführer-Tätigkeiten mit drei Auswahlmöglichkeiten der Entschädigungsgrenze und im Antrag eine automatische Mitversicherung von M&A-Tätigkeiten.

Hinzu kommen erhöhte Entschädigungsgrenzen bei definierten Eigenschäden und das sogenannte Key-Man-Cover, um den Ausfall von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen aufzufangen. Optional sind die Berufs-/ Vermögenschadenhaftpflicht für Dienstleister und Berater nach dem bewährten Hiscox Prinzip in nur einem Vertrag erweiterbar:Betriebshaftpflicht, Schutz vor Cyber- und Datenrisiken sowie Deckung von Sachinhalt- und Elektronik können per Klick ergänzt werden.

Was ist neu – kurz und knapp

  • Deutlich vereinfachte Angebotsstruktur für Dienstleister- und Beratungsunternehmen aller Größen sowie Einzelunternehmer
  • Kompakteres Antragswerk, Wegfall von berufsspezifische Fragen
  • Mehr Auswahlmöglichkeiten bei Jahresumsatz und Versicherungssumme
  • Vielzahl an Verbesserungen wie null Euro Selbstbeteiligung und dreifache Maximierung der Versicherungssumme
  • Weltweite Deckung
  • Unbegrenzte Nachmeldung
  • Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für definierte Eigenschäden
  • Neue Spezial-Anträge für Berufsbetreuer, Übersetzer / Dolmetscher und Immobilienmakler

Alle Vorteile auch für Bestandskunden

Für Bestandskunden bedarf es keiner separaten Dokumentierung: Für Versicherungsfälle, die nach dem 31.01.2019 eintreten, werden auf Wunsch für alle Kunden mit einer bestehenden Professions by Hiscox- beziehungsweise Consult by Hiscox-Versicherung die neuen Versicherungsbedingungen angewendet, soweit damit eine Besserstellung für den Versicherungsnehmer verbunden ist. Die Besserstellung bezieht sich ausschließlich auf das neue Bedingungswerk. Sollte dieses neue Bedingungswerk Deckungselemente mit Entschädigungsgrenzen (Sublimits) enthalten, gilt jeweils eine Entschädigungsgrenze von 300.000 Euro – die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Speziellere Regelungen in den besonderen Deckungsvereinbarungen bleiben von der Besserstellung unberührt.

Zur Erleichterung sind die wesentlichen Änderungen in den Synopsen inkl. Kommentaren gegenübergestellt: