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Gewerbe

Hiscox - Umstellung zum 01.01.2019 / Brexit

Folgend erhalten Sie Informationen zum veränderten Geschäft bei der Hiscox. Sie können ganz beruhigt sein: An den Versicherungslösungen und dem Leistungsversprechen ändert sich durch diese Anpassungen nichts. Die Hiscox wird den Versicherungsschutz weiterhin wie gewohnt anbieten. Neue Versicherungsgesellschaft Hiscox S.A. Seit Anfang 2018 hält die neue Luxemburger Tochtergesellschaft Hiscox S.A. die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts. Damit hat Hiscox eine stabile Geschäftsbasis für die Zukunft geschaffen. Über die europäischen Niederlassungen von Hiscox S.A. – dazu zählt die Hiscox S.A. Niederlassung für Deutschland, für die im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Anzeigeverfahrens seitens der BaFin die Erlaubnis der Aufnahme der Geschäftstätigkeit bereits bestätigt wurde – wird Hiscox ab dem 1. Januar 2019 den Abschluss von Neuverträgen und von Vertragsverlängerungen starten. Nächste Schritte – Part VII Prozess zur Übertragung des Versicherungsbestands auf Hiscox S.A. Ein britisches Gericht hat alle im Zusammenhang mit der Bestandsübertragung stehenden Dokumente geprüft und Hiscox die Freigabe für die nächsten Schritte im Übertragungs-Prozess erteilt. Hiscox wird ab dem 20. August 2018 alle Versicherungsnehmer direkt kontaktieren, die einen bestehenden Vertrag mit der Hiscox Insurance Company Limited sowie offene Ansprüche und offene potenzielle Forderungen gegenüber der Gesellschaft haben. Außerdem wird Hiscox auch ehemalige Versicherungsnehmer kontaktieren, sofern noch mit Ansprüchen zu rechnen ist. Die Versicherungsnehmer werden mit einem Informationsschreiben über die formalen Schritte der Übertragung informiert. Sollten Versicherte Einwände gegen die Übertragung haben, können diese bis zum 14. Dezember 2018 vorgebracht werden. Der Inhalt des Schreibens ist im Detail vorgegeben und gliedert sich folgendermaßen auf: • Kunden-Anschreiben • Informations-Broschüre (Planbroschüre) Part A: Einführung, Allgemeine Information und Zeitplan zum Part VII Prozess Part B: Fragen & Antworten zum Part VII Transfer Part C: Zusammenfassung des Berichts des unabhängigen Sachverständigen Part D: Übersicht über den Plan Part E: Rechtliche Hinweise vor der Übertragung In diesem Prozess müssen Sie nichts tun. Sie sollten aber auskunftsfähig sein, falls Kunden mit Fragen auf Sie zukommen. Das Kunden-Anschreiben und die Planbroschüre stehen zur Information für Sie zum Download bereit. Bestandsgeschäft: Die Übertragung der bestehenden und ehemaligen Verträge mit der Hiscox Insurance Company Limited sowie offene Ansprüche und offene potenzielle Forderungen gegenüber der Gesellschaft ist zum 1. Januar 2019 vorgesehen. Für alle Versicherungsnehmer mit Bestandsverträgen ist eine kontinuierliche, unveränderte Deckung gewährleistet. Auch Schäden werden lückenlos reguliert. Neugeschäft: Bis zum 31. Dezember 2018 läuft der Geschäftsbetrieb unverändert über die Hiscox Insurance Company Limited. Zum 1. Januar 2019 wird der Geschäftsbetrieb lückenlos auf die neue Versicherungsgesellschaft Hiscox S.A. umgestellt. Ausnahmen: Verträge, bei denen ein Lloyd‘s Syndikat der Risikoträger ist (z. B. Kidnap & Ransom Verträge, Risiken in der Schweiz), sind nicht von der automatischen Bestandsübertragung (Part VII Transfer) erfasst. Für diese Verträge hat Hiscox gesonderte Lösungen erarbeitet und wird auch hier für eine kontinuierliche Deckung sorgen. Maklerpartner mit entsprechenden Beständen werden zeitnah dazu kontaktiert. Was ist für Sie in diesem Zusammenhang wichtig? Die hiscox versichert, dass intensiv und mit großer Sorgfalt daran gearbeitet wird, den Übergang für die Kunden und Sie so reibungslos wie nur möglich zu gestalten. Maklerverträge bleiben in der Courtage-Höhe selbstverständlich unberührt.