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Gewerbe

VHV - Beitragsanpassung für SOLARPROTECT

In den letzten zwölf Jahren konnte die VHV die Beiträge für die technische Versicherung SOLARPROTECT stabil halten. Zunehmend heftige Wetterlagen und steigende Schadenkosten machen nun aber eine Beitragsanpassung für ältere Anlagen bis Baujahr 2007 notwendig.

Beitragsanpassung für Photovoltaikanlagen
Seit 2006 bietet die VHV mit SOLARPROTECT leistungsstarken Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen. Die Beiträge konnten in den letzten zwölf Jahren stabil gehalten werden. Doch zunehmend heftige Witterungsereignisse, wie zum Beispiel die Stürme Xavier im Herbst 2017 oder Friederike im Januar 2018 zwingen die VHV leider dazu, erstmalig Maßnahmen zur Kompensation der steigenden Schadenkosten vorzunehmen. Die Notwendigkeit dazu wurde erst kürzlich durch die Schadenmeldungen nach den außergewöhnlichen Schneemassen im Januar erneut bestätigt.
Folglich wird die VHV ab Mitte des Jahres 2019 die Beiträge zur Elektronik- und Ertragsausfallversicherung für Photovoltaikanlagen zur jeweiligen Fälligkeit anheben. Damit reagiert die VHV nicht nur auf die beschriebene Schadenentwicklung, sondern passt die Beiträge auch an die in den letzten zwölf Jahren deutlich gestiegenen Schadenneben- und Lohnkosten an.

Was bedeutet das für Ihre Kunden?
Betroffen sind die Betreiber von Photovoltaikanlagen mit Baujahr 2007 und älter. Die Beiträge der Verträge werden um moderate 10 bis 15 Prozent, mindestens jedoch 10 Euro je Vertrag angehoben. Betreiber von Anlagen mit Baujahr ab 2008 müssen nicht mit Beitragsanpassungen rechnen.