Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
die D&O-Versicherung der Hiscox Ihrer und unserer Kunden steht zur Verlängerung an.
Um als Spezialversicherer für maßgeschneiderte Versicherungslösungen fortwährend und dauerhaft Versicherungsschutz auf hohem Niveau bieten zu können, überprüft die Hiscox ihre Produkte und Konditionen regelmäßig. Seit Jahren beobachtet diese eine kontinuierlich zunehmende Verschärfung der Haftungssituation für Leistungspersonen – auch in mittelständischen Unternehmen. Dies führt zu steigenden Schadenaufwendungen sowohl für die Befriedigung begründeter als auch die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche. Diese Entwicklung wird weiter beschleunigt durch u.a.:
- Die Zunahme neuartiger Haftungsrisiken („Emerging Risks“), z.B. im Zusammenhang mit Klimawandel, Covid-19 oder Cyber-Gefahren
- Neuer Gesetzgebung und Rechtsprechung, z.B. EU-DSGVO, Lieferkettengesetz oder auch IT-Sicherheitsgesetz 2.0 mit umfangreichen Compliance- und Reporting-Vorgaben
Die Unsicherheit hinsichtlich kurz- und mittelfristiger wirtschaftlicher Entwicklung, insbesondere auch in Bezug auf Anzahl der Unternehmensinsolvenzen
Dieser veränderten Risikosituation muss Rechnung getragen werden. Eine Anpassung der Risikoprämie in der D&O-Versicherung erachten wir in diesem Jahr folglich leider als unausweichlich.
Als der Experte und starker Partner möchte die Hiscox weiterhin für marktführende Versicherungslösungen und besten Schadenservice stehen. Daher verzichten diese ganz bewusst auf Einschränkungen im Bedingungs- und Leistungsumfang und setzen darauf, für ihre Premium-Produkte eine auskömmliche Prämie zu erzielen. Hiscox Kunden profitieren somit weiterhin von zahlreichen Vorteilen unserer D&O-Deckung wie:
- Keine Anrechnung von Abwehrkosten auf die Versicherungssumme, die auf Veranlassung des Versicherers entstanden sind,
- Unbegrenzte, automatische und prämienfreie Nachmeldefrist für alle versicherten Personen
- Offene Abwehrkostendeckung (Ersatz sämtlicher gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten; keine abschließende Aufzählung)
- Mitversicherung der gesamten operativen Tätigkeit von Organmitgliedern
- Versicherungsschutz auch für Pflichtverletzungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Unbegrenzte Rückwärtsversicherung für neue Tochterunternehmen
- Verzicht auf zum Teil marktübliche Deckungseinschränkungen (z.B. Insolvenz-Ausschlüsse)
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