Nach einem turbulenten Jahreswechsel hat sich der Entschluss gefestigt das Kleinflottenmodell weiter zu entwickeln.
Die BGV haben deshalb den Abschlussrechner um die Funktionen "Fahrzeugwechsel" und "weiteres Fahrzeug" erweitert. Sie können jetzt auch unterjährige Fahrzeugwechsel und weitere hinzukommende Fahrzeuge über das Maklerportal abschließen.
Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Sie haben den Vorgang blitzschnell erledigt und die BGV kann ebenso schnell die Versicherungsscheine für die Kunden erstellen.
Um direkt loszulegen haben wir hier detaillierte Unterlagen für Sie.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Informationen:
Unerwünschte Betriebsarten und/oder PLZ - Bestandskunde:
Die Flotte ist bereits in unserem Bestand - die BGV nimmt das weitere Fahrzeug an. Bitte beantragen Sie es nach der Zulassung des Fahrzeuges.
Unerwünschte Betriebsarten und/oder PLZ - Neukunde:
Eine Anlage wird hier abgelehnt.
Neukunden ohne KFT-Verträge:
Bei der Anlage des ersten Fahrzeugs einer neuen Flotte wird nach Rücksprache mit dem MaklerVertrieb das Zusagefeld mit der getroffenen Absprache befüllt.
Der Einstieg erfolgt zuerst über den Aufruf des Kunden. Sie benötigen zwingend die eVB-Nummer und das amtliche Kennzeichen des bereits zugelassenen Fahrzeuges. Es erscheint eine Fehlermeldung, wenn eVB und Kennzeichen nicht zusammenpassen oder die zugelassene WKZ nicht im Kleinflottentarif versicherbar ist.
Bei einem Fahrzeugwechsel mit bereits in der Kleinflotte versicherten Vorfahrzeug muss die bisherige Versicherungsnummer angegeben werden.
NEU! NEU! NEU! Das Antragsdokument wird nach Abschluss erzeugt und kann von Ihnen ausgedruckt oder als pdf-Dokument abgespeichert werden.
Ab dem 07. Februar 2020 kann die BGV keine Papieranträge mehr akzeptieren.
