Es muss nicht immer höher, weiter und schneller sein. "Einfach nur besser" kann schon ganz viel ausmachen!
SF-System:
Für PKW nun bis SF 45 = 16 % (bisher SF 35 = 20 %)
SF 1/2: 71 % in KH und 53 % in VK
Klein- und Leichtkrafträder, Quads und Trikes werden künftig wie Motorräder eingestuft.
Verlängerung der SF-Staffeln für übrige Fahrzeuge bis SF 30 (bisher SF 20), d. h., max. 25 % in KH und 23 % in VK.
Sondereinstufungen:
Partner-Zweitwagenregelung für PKW, Kräder, Wohnmobile*:
Erstvertrag in SF 1 = Zweitvertrag in SF 1
Erstvertrag in SF 2 = Zweitvertrag ins SF2
Erstvertrag in SF 3 oder besser = Zweitvertrag in SF 3
Keine Einschränkung mehr für junge Fahrer, abw. Halter und die Besitzdauer des Führerscheins
Nach Mopedversicherung (mit Versicherungskennzeichen)*:
Voraussetzung: mind. 1 vollständiges Versicherungsjahr
Kein KH-Schaden in der gesamten Mopedversicherungszeit
Erstseinstufung in SF 1
Aus Car-Sharing*:
Voraussetzung: Bescheinigung des Car-Sharing-Anbieters über die
/ Anzahl der Jahre
/ Nutzung (mind. 24 Tage p. a.)
/ Schadenfreiheit
Ersteinstufung max. in SF 5
Ersteinstufung nach Jung & Mobil*:
Erweiterung der Anrechenbarkeit auf max. SF 5
(bisher SF 4) und anrechenbar bis zu 10 Jahre nach Beendigung (bisher 18 Monate)
Nach Unterbrechung des KFZ-Vertrages*:
Erweiterung der Anrechenbarkeit nach Beendigung des Vorvertrages bis zu 10 Jahren (bisher 7 Jahre)
*Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um interne Einstufungen handelt, die nicht an Nachfolgeversicherer weitergegeben werden.
Leistungen:
Elektromobilität:
/ Mitversicherung des Akkus gegen alle Gefahren bei
Elektro- und Hybridfahrzeugen in der Vollkasko
/ Erweiterung mitversicherte Teile um bspw. Akkulade-
geräte und -stationen bis 1.000 Euro
Sonderausstattung/Mehrwerte:
/ Anpassung der Wertgrenzen
Klassikdeckung: 10.000 Euro
Exklusivdeckung: 20.000 Euro
/ Behindertengerechte Fahrzeugumbauten sind beitragsfrei
mitversichert
Personenschadendeckung:
Klassikdeckung:12 Mio. Euro
Exklusivdeckung: 15 Mio. Euro
Eigenschadendeckung in Exklusiv:
Schäden an eigenen Gebäuden und Sachen sind nun mitversichert.
SB: 500 Euro/Höchstentschädigung 100.000 Euro
Wertminderung in Exklusiv:
Bis Fahrzeugalter 60 Monate
Hacker- und Cyberangriff in Vollkasko:
Unfall durch Eingriff in bzw. Manipulation der Fahrzeugsoftware
Tierbiss-Folgeschäden:
Verlagerung der Leistungen von Vollkasko nach Teilkasko
Autoschutzbrief:
Akku-Entladung gilt nun als Panne
Erhöhung diverser Höchstentschädigungen
Unbegrenzte Kostenübernahme bei Organisation über
unseren Dienstleister
Jung + Mobil:
Erweiterung der Fahrzeugnutzung auf alle bei der BGV versicherten Fahrzeuge
Die Einschränkung auf Eltern, Großeltern, Geschwister fällt weg
