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Kfz

BGV - Informationen Kleinflotte

Folgende Neuigkeiten hat die BGV im Bereich Kleinnflotten eingeführt:

  • PKW sind ab einem Neuwert von 150.000 Euro anfragepflichtig
    (bisher 80.000 Euro)
  • Abschluss-Rechner
    Ab sofort stellt Ihnen den Tarifrechner für die Kleinflotten zur Verfügung.
    Über ihn können Sie die Fahrzeugdaten eintragen und haben schnell die Kleinflotte beantragt.
    Bitte beachten Sie, dass der Rechner vorerst ausschließlich für das
    Jahreswechslergeschäft zur Hauptfälligkeit genutzt werden kann.
    Deshalb wird die BGV keinen Papierantrag zum Jahreswechsel annehmen.
    Ein Fahrzeugwechsel muss noch mit Papierantrag eingereicht werden.
  • Für mehr Gerechtigkeit – Aufsplitten der kW-Klassen
    PKW
    neu alt
    bis 55 kW bis 55 kW
    bis 90 kW bis 90 kW
    bis 150 kW ab 91 kW
    bis 230 kW
    bis 231 kW

    Lieferwagen
    neu alt
    bis 80 kW bis 80 kW
    bis 100 kW ab 81 kW
    ab 101 kW
  • Eine Kleinflotte kann ab 3 SF-berechtigten Fahrzeugen
    abgeschlossen werden (maximal 15 Fahrzeuge in einer Flotte).
    Die Fahrzeuge müssen den gleichen Versicherungsbeginn haben.
  • Der Schutzbrief ist mit einem Beitrag von 12 Euro im KH-Beitrag enthalten. Er ist
    ausschließlich für PKW abschließbar.
  • Die GAP-Deckung ist nach wie vor in der Vollkasko für geleaste/finanzierte PKW und
    Lieferwagen enthalten. Für andere Fahrzeuge wird sie nicht angeboten.
  • Eine abweichende Halterschaft ist ausschließlich für Geschäftsführer/in und dessen
    Ehepartner/in möglich.
  • Bitte bedenken Sie, dass das die Rahmenbedingungen sind und diese
    nachverhandelbar sind.
  • Flotten werden im ausschließlich Rahmen der Annahmerichtlinien angenommen.