Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
die VHV hat mit dem seit 01.04.2021 gültigen Tarif die Annahmerichtlinien in diversen Kfz-Themen zum
positiven überarbeitet.
Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte:
SFR Übertragung- Übertragbarer Personenkreis
Bisherige Personenkreis
o (ehemaliger) Ehepartner/eingetragener Lebenspartner
o (ehemaliger) Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
o (Stief-)Elternteil, (Stief-)Kind
o Geschwister
o Juristische Person (Arbeitgeber)
o Der Betrieb des bisher SF-Berechtigten wird übernommen (Betriebsübergang)
Neu:
o Bisherige Personenkreis
o Großeltern
o Enkel
Frist zur Übertragung von SF- Klassen
Bisher: 24 Monate
Neu: 120 Monate
Anrechnung ausländischer SFR Klassen
Bisher: EU inkl. Schweiz
Neu:
o EWR inkl. Schweiz, Großbritannien sowie Bosnien und Herzegowina
o Akzeptanz des lettischen Verbandes LTAB und des polnischen Verbandes UFG.
Bescheinigungen weiterer Verbände können zur Prüfung KPS-02 vorgelegt werden.
Übernahme von KFZ- Sondereinstufungen
Bisher: max. 4 SF Klassen / über 4SF Klassen – keine Übernahme (Ausnahme VN alleiniger
Fahrer)
Neu: Übernahme Unabhängig von der Höhe der Sondereinstufung
o Nachweis über Police/ Beitragsrechnung der Vorversicherung (max. 12 Monate alt)
o Voraussetzung: Kein sonstiger abweichender Halter
o Keine juristische Person oder Personengesellschaft
o Die letzten drei Jahre schadenfrei gem. VWB-Antwort
Dienstwagenregelung
Bisher: Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der
Zulassung beendet ist.
Neu: Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der
Zulassung beendet ist oder innerhalb eines Monats beendet wird.
Ihre Finanzprofi AG
