Wir informieren Sie heute über zwei wichtige Vorteile in der Sachversicherung für Privat- und Firmenkunden.
Zum einen stellen wir für Firmenkunden klar, dass aufgrund bundesweiter behördlicher Schließungen in der Corona-Zeit dies keine anzeigeplichtige Gefahrerhöhung darstellt
(Basis unsere Information vom 07.04.).
Weiterhin erläutern wir für die Komfortdeckung unserer Hausratversicherung die Deckungsvorteile im Home-Office für beruflich benutzte Gegenstände,
die in der Zeit und für die Zukunft mehr und mehr an Bedeutung gewinnen werden.
Anbei die relevanten Vertriebsinformationen:
