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Kfz

Kravag - Verlängerung der Fahrerschutz-Aktion auf den 01.01.2020

Die Fahrerschutzaktion wurde ab sofort auf den 01.01.2020 verlängert.

Hier nochmal die Vorrausetzungen:

Bei Abschluss einer Fahrerschutzversicherung (FSV) können Sie einen zusätzlich Nachlass (FDF20) von 10% in KH und VK/TK über unsere Marken: KRAVAG Allgemeine (KA) und Condor erhalten.

Der Nachlass darf ganzjährig bei Versicherer- Wechsel verwendet werden; damit ist die Abwerbung von einem Mitbewerber mit demselben Fahrzeug (nicht bei Fahrzeugwechsel) gemeint.

Für den Aktionsrabatt „FDF20“ wurden die Voraussetzungen festgelegt.

  • Maximale Nachlasshöhe 10% für KH und Kasko
  • 01.03.2019 – 01.01.2020
  • Nur für Gesellschaften KA und Condor möglich
  • Pkw Eigenverwendung WKZ 112 im Einzeltarif (nicht Branchenpolice oder Flottenpolice)
  • Abschluss Fahrerschutzversicherung (FSV) zwingend erforderlich
  • Die Eingabe erfolgt über das Rabattfeld in R+V CONNECT (Name: „Anbindung FSV“) 
  • gilt nur für VR-Wechsel zur Fälligkeit. Gilt nicht bei Fahrzeugwechsel.