Die Fahrerschutzaktion wurde ab sofort auf den 01.01.2020 verlängert.
Hier nochmal die Vorrausetzungen:
Bei Abschluss einer Fahrerschutzversicherung (FSV) können Sie einen zusätzlich Nachlass (FDF20) von 10% in KH und VK/TK über unsere Marken: KRAVAG Allgemeine (KA) und Condor erhalten.
Der Nachlass darf ganzjährig bei Versicherer- Wechsel verwendet werden; damit ist die Abwerbung von einem Mitbewerber mit demselben Fahrzeug (nicht bei Fahrzeugwechsel) gemeint.
Für den Aktionsrabatt „FDF20“ wurden die Voraussetzungen festgelegt.
- Maximale Nachlasshöhe 10% für KH und Kasko
- 01.03.2019 – 01.01.2020
- Nur für Gesellschaften KA und Condor möglich
- Pkw Eigenverwendung WKZ 112 im Einzeltarif (nicht Branchenpolice oder Flottenpolice)
- Abschluss Fahrerschutzversicherung (FSV) zwingend erforderlich
- Die Eingabe erfolgt über das Rabattfeld in R+V CONNECT (Name: „Anbindung FSV“)
- gilt nur für VR-Wechsel zur Fälligkeit. Gilt nicht bei Fahrzeugwechsel.
