Herzlich willkommen im Beraterportal der finanzprofi AG!

Kfz

Neuigkeiten von der Adcuri / Neuer KFZ Tarif ab 06.10.2020

Hiermit informieren wir über die Leistungsänderungen des neuen KFZ Tarifes der Adcuri Versicherung:

• NEU: Elektrofahrzeuge (VK)
− Das Antriebs-Akku ist bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bis 20.000 EUR versichert. (Ausgeschlossen sind nur Abnutzung/Verschleiß, Konstruktions- oder Materialfehler oder Schäden durch chemische Reaktionen).
− Abschleppkosten
Bleibt der Pkw mit leerem Akku liegen,dann übernehmen wir im Premium-Schutz die
Abschleppkosten bis zur nächsten Ladestation.

• NEU: Reifenplatzer (Pkw, Krad, Campingfahrzeuge)
Platzt ein Reifen (der noch keine 10 Jahre alt ist) ohne Fremdeinwirkung, so besteht für Folgeschäden (die keine Unfallschäden sind) am versicherten Fahrzeug Versicherungsschutz. Der Reifen selbst ist nicht versichert.

• NEU: Eigenschäden bei Pkw (KH)
Die Eigenschadenversicherung deckt Schäden ab, die der VN (oder ein anderer berechtigter Fahrer) mit seinem Auto am ebenfalls auf ihn zugelassenen Zweitwagen oder an
seinem Eigentum (bspw. an der Toreinfahrt) verursacht. Es gilt ein marktüblicher Selbstbehalt von 500 EUR. Die Deckung ist auf maximal 100.000 EUR Schadenaufwand
begrenzt.

• NEU: Schäden zwischen ziehendem und gezogenen Fahrzeug oder Anhänger (VK bei Pkw)
In der Vollkasko sind künftig Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug auch ohne Einwirkung von außen mitversichert (z. B. Verwindungsschäden).

• NEU: Dachlawinen (VK/TK)
Der Teilkasko-Leistungsbestandteil „Versicherte Naturgewalten“ wird um „Dachlawinen“ erweitert.

• Neuwertentschädigung (VK/TK bei Pkw)
Wir zahlen bei Pkw künftig den Neupreis, wenn innerhalb von 18 (bisher 12) Monaten nach Erstzulassung eine Totalentwendung, oder innerhalb von 24 (bisher 18) Monaten nach Erstzulassung ein Totalschaden eintritt.

• Kaufwertentschädigung (VK/TK bei Pkw)
Auch hier verlängern wir die Frist auf künftig 18 Monate (bisher 6).

• Folgeschäden Tier-/Marderbiss (VK/TK)
Durch Tierbisse unmittelbar verursachte Schäden an Kabeln, Leitungen, Schläuchen, Gummimanschetten und Dämmmaterial. Folgeschäden, insbesondere weitergehende
Schäden am Fahrzeug selbst, sind künftig bis zu 5.000 EUR je Schadenereignis mitversichert (bisher 3.000 EUR).

• Sonderausstattung (VK/TK bei Pkw)
Eine Begrenzung der mitversicherten Sonderausstattung (bisher 6.000 EUR) entfällt bei Pkw künftig.