Lange konnten der Nix-Passiert-Tarif – der Rabattschutz – so gestaltet werden, dass im Versicherungszeitraum entstandene Schäden auch bei einem Versichererwechsel als nicht-stufungsrelevant an den Nachversicherer weitergegeben werden.
Um die Prozesse dem einheitlichen Marktstandard anzupassen, ist Verti nun gezwungen, diese Vorgehensweise für Neuverträge in Kürze zu ändern.
Bei Neuverträgen, die nach dem 24.09. mit dem Nix-Passiert-Tarif abgeschlossen werden, gibt Verti – wie alle anderen Marktteilnehmer – bei Versichererwechsel alle Schäden auch als stufungsrelevant weiter. Somit ist die SF-Klasse nur im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrages bei Verti geschützt. Bestandsverträge sind von dieser Anpassung nicht betroffen!
Bitte beachten Sie: Alle vor dem 24.09. policierten Neuverträge mit Rabattschutz erhalten noch die alten Konditionen. In Bestandsverträge kann der Nix-Passiert-Tarif ohne Anpassung eingeschlossen werden.
