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Aktuelles zu den Gesetzlichen Krankenkassen - Ukraine-Flüchtlinge ab 6/2022

Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner, 

Zum 01.06.2022 gab es größere Änderungen in Bezug auf die Krankenversicherung von ukrainischen Flüchtlingen.

Um es kurz zu machen: Ab sofort haben die meisten Ukraine-Flüchtlinge ein Kassenwahlrecht.

Fall 1: Flüchtlinge im Arbeitsverhältnis Wenn ukrainische Flüchtlinge als Arbeitnehmer abhängig beschäftigt werden, haben sie den gleichen Status wie alle anderen Arbeitnehmer auch und können ab dem Tag des Beschäftigungsbeginns ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen.

Fall 2: Erwerbsfähige Flüchtlinge, die ohne Arbeit sind Weit häufiger dürfte aktuell jedoch der Fall sein, dass Ukraine-Flüchtlinge hierzulande (noch) in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Diese Personengruppe profitiert von den neuen Regelungen seit dem 01.06.2022 besonders, denn sie erhalten nunmehr ALG II. Damit sind sie automatisch sozialversicherungspflichtig und können dann ebenfalls ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen! WICHTIG: Diese eigenständige Wahl muss aber innerhalb von 14 Tagen ab dem Bezugsbeginn von ALG II erfolgen, ansonsten erfolgt eine Anmeldung durch das zuständige Jobcenter.

Fall 3: Nicht-erwerbsfähige, aber hilfsbedürftige Flüchtlinge Diese Gruppe – zu denen z.B. Rentner gehören – erhält kein ALG II, sondern Sozialhilfe. Über diese ist auch die Gesundheitsversorgung sichergestellt. „Dadurch erhalten diese Personen vereinfacht gesagt Gesundheitsschutz auf dem Niveau, das jede gesetzlich krankenversicherte Person in Deutschland genießt. Einen Anspruch auf eine eigene Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenkasse haben sie jedoch nicht

Fall 4: Reine Anwesenheit ohne Arbeitsaufnahme, aber keine Hilfsbedürftigkeit Ukrainische Flüchtlinge, die sich in Deutschland aufhalten ohne als Arbeitnehmer beschäftigt zu sein und keine Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen (weil keine Hilfsbedürftigkeit besteht, z.B. durch ausreichende private Finanzmittel), dürfen künftig ebenfalls Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse werden und diese frei wählen!

Um den Antragsvorgang dieser Personengruppe zu beschleunigen macht es Sinn, folgende Unterlagen dem Antrag beizufügen:

- Kopie von Pässen aller zu versichernden Personen oder Geburtsurkunden von den Kindern

- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

- Wenn vorhanden: Leistungsbescheid über Asylbewerberleistungen

- Wenn vorhanden: Fiktionsbescheinigung aller Familienmitglieder

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