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Kranken

AXA informiert: Beitragsanpassung der AXA Krankenversicherung zum 01.07.2024

Sehr geehrte Vertriebspartner:innen,

alle PKV-Unternehmen – so auch die AXA Krankenversicherung – sind gesetzlich verpflichtet, ihre Tarife zu überprüfen und ggfs. hieraus resultierend die Beiträge entsprechend anzupassen. Auch die brancheneinheitlichen Tarife (Basis- und Standardtarife) des PKV-Verbandes unterliegen diesen gesetzlichen Vorgaben.

Entwicklung in der Pflegeversicherung

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren den Leistungsumfang der Pflegepflichtversicherung in mehreren Reformschritten deutlich ausgeweitet. Dadurch sind nicht nur die Ansprüche jedes einzelnen Pflegebedürftigen gewachsen, sondern auch die Zahl der Versicherten, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen. Diese Entwicklung führt zu entsprechend höheren Leistungsausgaben und wirkt sich damit auch auf unsere Tarife in der Pflegeversicherung aus. 

Beitragsanpassung in der Befreiungspflege und Pflegezusatzversicherung in den Beständen zum 01.07.2024

  • Die Prämien im EHP-B 100 und ESP-B 100 werden für Frauen und Männer angepasst; 
    beim ESP-B 100 zudem noch für Kinder und Jugendliche. 
  • Für Versicherte in den Befreiungspflegetarifen wird bei der Beitragsanpassung zum 01.07.2024 der Zahlbeitrag (EHP-B + ESP-B) auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung (SPV mit Beitragssatz 3,4% mit einem Kind) limitiert.
  • Die Prämien im EHP(A) werden für Frauen angepasst.

Nähere Informationen zur Befreiungspflege + Pflegezusatzversicherung sowie eine ausführliche Broschüre mit Hintergrundinformationen zur BAP finden Sie auf der Landingpage zur BAP auf AXA-Makler.de.

Beitragsanpassung im Verbandstarif: Standardtarif (STN und STB) zum 01.07.2024

Der brancheneinheitliche Standardtarif (STN) wird für Männer und Frauen angepasst, der Standardtarif (STB) für Frauen. Der Basistarif ist nicht betroffen.

Versand der Anschreiben zur Beitragsanpassung

Die Schreiben zur Beitragsanpassung werden ab sofort an die betroffenen Kunden versendet. Mit dem Schreiben werden die Kunden über die Beitragsänderung zum 01.07.2024 informiert. 

Landingpage für Kunden

  • Zur Beitragsanpassung zum 01.07.2024 stellen wir allen betroffenen Kunden eine individuelle Landingpage zur Verfügung. Ziel der Landingpage ist es, Orientierung zu geben und die Hintergründe der Anpassung nachvollziehbar zu erläutern. 
  • Die Inhalte sind personalisiert und berücksichtigen die individuelle Vertragssituation der versicherten Person. 
  • Den 10-stelligen Zugangscode erhalten betroffene Kunden im Anschreiben zur Beitragsanpassung (mittig auf der ersten Seite des BAP-Briefes) oder sie nutzen die bekannten Zugangsdaten von MyAXA.
  • Die Umstellungsmöglichkeiten sind im BAP-Brief enthalten und werden nicht zusätzlich auf der Landingpage hinterlegt.

Ansprechpartner für Sie! 

Unter der Rufnummer 0221/148-50201 stehen Ihnen die Mitarbeitenden aus dem Telefonischen Kundenservice gerne zur Verfügung. 

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