Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie den beigefügten Newsletter der DVF.
Die Annahmerichtlinien für den Tarif DFV-KrankenGeld wurden im Zuge dieser Beitragsanpassung geändert.
Ab Donnerstag den 19.11.2020 gilt eine obligatorische Vordatierung des Versicherungsbeginns um
mindestens 3 Monate. Eine Absicherung mit dem DFV-KrankenGeld ausgehend vom Antragsdatum ist demnach
erst nach 3 Monaten mit Versicherungsbeginn zum 15. oder 01. eines Monats möglich.
Ihre Finanzprofi AG
