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Kranken

Deutsche Familienversicherung informiert: Umstellung Beginn Tarife Krankentagegeld / Beitragsanpassung

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte beachten Sie den beigefügten Newsletter der DVF.

Die Annahmerichtlinien für den Tarif DFV-KrankenGeld wurden im Zuge dieser Beitragsanpassung geändert.

Ab Donnerstag den 19.11.2020 gilt eine obligatorische Vordatierung des Versicherungsbeginns um
mindestens 3 Monate. Eine Absicherung mit dem DFV-KrankenGeld ausgehend vom Antragsdatum ist demnach
erst nach 3 Monaten mit Versicherungsbeginn zum 15. oder 01. eines Monats möglich.

 

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