Sehr geehrte Vertriebspartnerin, sehr geehrter Vertriebspartner,
zum 1.1.2023 entfällt der zur Finanzierung der pflegebedingten Mehraufwendungen in der Pandemie befristet
eingeführte Corona-Zuschlag. Gleichzeitig wird es eine Beitragsanpassung (BAP) in der Tarifstufe PVN geben.
Darüber hinaus erhöht sich der PPV-Beitrag zum 1.1.2023 aufgrund der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
der GKV für solche Kunden, deren PPV-Beitrag gedeckelt ist. Da es sich bei der PPV um einen Verbandstarif
handelt, trifft dies alle PKV-Versicherer gleichermaßen.
Alle von der BAP oder der Beitragsänderung in der PPV betroffenen DKV Bestandskunden werden ab dem
11.11.2022 angeschrieben und bei dieser Gelegenheit auch über den Entfall des Corona-Zuschlags informiert.
Beachten Sie bitte auch den Anhang.
Ihre Finanzprofi AG
