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DKV informiert: Entfall des Corona-Zuschlags und BAP in der privaten Pflegepflichtversicherung zum 1.1.2023

Sehr geehrte Vertriebspartnerin, sehr geehrter Vertriebspartner,

zum 1.1.2023 entfällt der zur Finanzierung der pflegebedingten Mehraufwendungen in der Pandemie befristet

eingeführte Corona-Zuschlag. Gleichzeitig wird es eine Beitragsanpassung (BAP) in der Tarifstufe PVN geben.

Darüber hinaus erhöht sich der PPV-Beitrag zum 1.1.2023 aufgrund der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

der GKV für solche Kunden, deren PPV-Beitrag gedeckelt ist. Da es sich bei der PPV um einen Verbandstarif

handelt, trifft dies alle PKV-Versicherer gleichermaßen.

Alle von der BAP oder der Beitragsänderung in der PPV betroffenen DKV Bestandskunden werden ab dem

11.11.2022 angeschrieben und bei dieser Gelegenheit auch über den Entfall des Corona-Zuschlags informiert.

Beachten Sie bitte auch den Anhang.

Ihre Finanzprofi AG