Sehr geehrte Vertriebspartnerin, sehr geehrter Vertriebspartner,
die DKV verzichtet ab sofort auf die Angabe einer bestehenden Schwangerschaft in den Antragsformularen.
Die DKV verzichtet ebenfalls auf die Vereinbarung von Erschwerungen in der Ergänzungs- und in der Krankheitskostenvollversicherung wegen einer bestehenden Schwangerschaft oder bevorstehenden Entbindung.
Auch für die in den Tarifen BME1-2, BMK0-3, BMUNI, BK(A)% und BKE(A) versicherte Entbindungspauschale wird geleistet.
Das DKV Antragsformular A10 und DKV-Easy werden im Juni 2021 angepasst. Bis dahin wird die Beantwortung der Schwangerschaftsfrage weder geprüft noch bei Beantwortung mit „ja“ für die versicherungsmedizinische Beurteilung berücksichtigt.
Bitte beachten Sie:
In Zusammenhang mit einer Schwangerschaft durchgeführte Untersuchungen oder ausgelöste Erkrankungen und/oder damit verbundene Komplikationen sind natürlich weiterhin anzugeben
(Fragen nach ambulanten, stationären Behandlungen und/oder Untersuchungen). Diese Angaben sind risikorelevant und fließen in die versicherungs- medizinische Bewertung ein.
Die Details können Sie der beigefügten Vertriebspartnerkommunikation entnehmen.
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