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Kranken

DKV Verzicht auf Schwangerschaftsfrage im Antrag - Klarstellung

Sehr geehrte Vertriebspartnerin, sehr geehrter Vertriebspartner,

im Dezember 2020 haben wir Sie darüber informiert, dass die DKV der Empfehlung des PKV Verbandes folgt

und ab sofort auf die Frage „Besteht eine Schwangerschaft – wenn ja, bitte Monat eintragen“ sowohl in der

Ergänzungs- als auch in der Krankheitskostenvollversicherung verzichtet.

Neuere Entwicklungen und Nachfragen in der Praxis zu Einzelfällen machen eine stärkere Differenzierung der

einzelnen Geschäftsfelder erforderlich. Beigefügt erhalten Sie daher eine umfassendere Übersicht zum

Antragsprozess und der Leistungserstattung.

Ihre Finanzprofi AG