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Kranken

Fachinformation von AXA - 24.10.2022 BAP im Bestand

Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner, 

wie Sie wissen, sind alle PKV-Unternehmen – so auch die AXA Krankenversicherung – gesetzlich verpflichtet, ihre Tarife jährlich zu überprüfen und ggfs. die Beiträge anzupassen.

Faktoren, die zu veränderten Beiträgen führen, können nicht beeinflusst und vor allem nicht geplant werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen lassen es ebenfalls nicht zu, dass die jährlich steigenden Gesundheitsausgaben bereits in die Beiträge der privaten Krankenversicherung einkalkuliert werden. Dies ist erst dann möglich, wenn vorgegebene Schwellenwerte in der Leistungsentwicklung und/oder in der sogenannten Sterbetafel überschritten sind.

Beitragsanpassung des Bestandsgeschäftes 01.2023 | AXA

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