Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
Änderung der Beihilfeverordnung:
Seit 01.10.2021 hat sich die Beihilfefähigkeit der zahntechnischen Material- und Laborkosten in den Beihilfeverordnungen des Landes Bayern von 40 % auf 60 % erhöht. Der bisher versicherte Tarif BEa sieht einen Erstattungssatz von 60 % vor. Mit der Erhöhung des Erstattungssatzes in den Beihilfeverordnungen entsteht eine Überversicherung und die Versicherungsfähigkeit in Tarif BEa endet. Der Sachverhalt gilt auch, wenn der Tarif als Sonderbedingung versichert ist oder eine Anwartschaft darauf besteht.
Mit diesem Schreiben informieren wir die betroffenen Versicherten über die Änderung der Beihilfeverordnung und die rückwirkende Umstellung zum 01.10.2021 in einen passenden Versicherungsschutz. Der Versand erfolgt in zwei Tranchen voraussichtlich am 10. Januar und am 24. Januar. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgt die Umstellung von Tarif BEa in BEb und der Versand der neuen Police. Die neue Tarifstufe BEb hat den passenden Erstattungssatz in Höhe von 40 %.
Die Kunden werden ab dem 10. Januar 2022 informiert und die Änderungen treten nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist in Kraft!
Informationen zu den Beihilfeverordnungen finden Sie hier.
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