Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
der Urlaub soll zu den schönsten Wochen des Jahres gehören. Doch was ist, wenn aus dem langersehnten und teuer bezahlten Urlaub ein Albtraum wird?
Auch wenn eine Reise nicht ersetzbar ist, können Sie und Ihre Kunden oftmals rechtliche Ansprüche geltend machen. Am besten klappt das mit Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung – ein starker Partner an Ihrer Seite.
In dem aktuellen JUR-Life Fall will sich das Ehepaar T. ihren Traum einer Antarktis-Expedition erfüllen. Für den Transport zum Schiff geben die beiden ihr Gepäck ab. Doch dann stehlen Räuber das Gepäck aller Reisenden. Ab hier wird die Traumreise zum Albtraum. Wie kann sich das Ehepaar T. dagegen wehren? Werden sie ihr Geld zurückerhalten?
KS/AUXILIA Vermittler: JUR-Life 10/2022 (ks-auxilia.de)
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