Liebe Vertriebspartnerinnen,
liebe Vertriebspartner,
es wird ab 01.01.2022 wieder neue Anträge geben. Anbei finden Sie alle gängigen Anträge.
Die wesentlichen Änderungen in den Anträgen:
- Versicherungssteuer – Abfrage des Beziehungsstatus der VP zum VN
- Corona-Zuschlag – Aufnahme der Vereinbarung des Corona-Zuschlages
- Widerrufsrecht – Änderung aufgrund der neuen Musterwiderrufsbelehrung
- Herausnahme Tarif care +
- sonstige routinemäßige Aktualisierungen (z. Bsp. Einkommensgrenzen PPV)
Bis zum Antragstellungsdatum 31.12.2021 werden die alten Anträge noch akzeptiert.
Ab Antragstellung 01.01.2022 müssen die neuen Anträge verwendet werden. Eine sonst übliche Übergangsregelung für die alten Anträge wird es diesmal nicht geben!
Hintergrund: Aufgrund gesetzlicher Anforderungen musste die Widerrufsbelehrung angepasst werden. Das Gesetz sieht dabei eine Übergangsfrist vor, wonach die bisherige Widerrufsbelehrung nur noch bis zum 31.12.2021 (Datum der Antragstellung) genutzt werden kann.
Erreicht die Signal im Jahr 2022 noch ein alter Antrag mit Antragstellungsdatum in 2022 muss die neue Widerrufsbelehrung nachgefordert werden (s. auch Anlage).
Wir haben auch die aktuelle Broschüre Beiträge & Leistungen 2022 beigefügt.
Ihre Finanzprofi AG
