Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
diese Woche erreichte uns der Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 (Stand: 07.09.2021).
Die vorläufigen Sozialversicherungswerte 2022 habe ich Ihnen als pdf beigefügt.
Überraschenderweise bleiben im Bereich der Krankenversicherung Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) mit 64.350 Euro und Beitragsbemessungsgrenze (BBG) mit 58.050 Euro gleich.
Ihre Höhe ist an das statistische Durchschnittseinkommen gekoppelt, das in Corona-Zeiten nicht gestiegen ist.
Das Gute daran: Der Zugang zur PKV wird nicht weiter erschwert! Nach wie vor wird man bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.362,50 Euro versicherungsfrei.
Nutzen Sie doch heute bereits diese positive Botschaft und sprechen Ihre GKV Kunden darauf an.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die Beitragsgarantie in den Vollversicherungstarifen für 2022 hinweisen. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Premium Tarife der DKV nicht in der Beitragsanpassung 04/2022 vorgesehen sind und somit bis zum 31. März 2023 nicht angepasst werden.
Beachten Sie hierzu bitte auch die angehängten Dokumente.
Ihre Finanzprofi AG
