Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Partner,
Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz nach § 242a SGB V wird auch im Jahr 2022 1,3% betragen.
Dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz stabil bleibt, führt dazu, dass auch die folgenden Zuschüsse bzw. Beiträge im Jahr 2022 stabil bleiben:
- Der Arbeitgeberzuschuss für PKV-versicherte Arbeitnehmer,
- der Rentenversicherungszuschuss für PKV-versicherte Rentner,
- der Höchstbeitrag beim Basistarif und
- der PKV-Beitrag von PKV-versicherten Beziehern von Arbeitslosengeld I.
Ein stabiler durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1,3 % bedeutet nicht zwingend, dass auch die jeweiligen kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen stabil bleiben.
Die Höhe des jeweiligen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes regelt jede Krankenkasse individuell in ihrer Satzung. Eine Obergrenze ist nicht vorgesehen.
Ihre Finanzprofi AG
